FCI Championat


Hunde, die in der Datenbank im Titelfeld die Bezeichnung INT-Ch tragen, haben diesen FCI-Titel unter folgenden Vergabebestimmungen erlangt(Auszug):

FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)

Place Albert Ier, 13 - B-6530, THUIN  (Belgique), tel : +32.71.59.12.38 fax : +32.71.59.22.29, email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" data-scaytid="1">info@fci.be.
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REGLEMENT FÜR DAS INTERNATIONALE CHAMPIONAT

I.  INTERNATIONALES-SCHÖNHEITS-CHAMPIONAT DER F.C.I. FÜR ALLE RASSEN

A. Hunderassen, die keiner Arbeitsprüfungunterworfen sind

Um den Titel eines Internationalen Schönheits-Champions zu erlangen, müssen die Hunde dieser Rassen folgende Bedingungen erfüllen:

a) Erhalt von vier Anwartschaften auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) in drei verschiedenenLändern, unter drei verschiedenenRichtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.

b) Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehenz.B. vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Januar 1997.

Ausnahmen zu a) und b) sind möglich, sofern sie vom Vorstand der FCI genehmigt wurden.

B. Hunderassen, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind

Um den Titel eines Internationalen Schönheits-Champions zu erlangen, müssen die Hunde dieser Rassen folgendeBedingungen erfüllen:

a) Erhalt von zwei Anwartschaften auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) in zwei verschiedenen Ländern, unter zwei verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.

b) Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss eine Frist von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehenz.B. vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Januar 1997.

Zusätzlich zu a) und b) müssen Jagdhunderassen eine für die Rasse spezifische  Jagdprüfung (oder Test) bestandenhaben, bei der die Anwartschaft zum nationalen Championat (CACT) in Wettbewerb gestellt wurde. Das Datum der Prüfung oder Test ist nicht relevant.

Ausnahmen zu a) und b) sind möglich, sofern sie vom Vorstand der FCI genehmigt wurden.

Gebrauchshunde: Internationale Prüfungen für Rettungshunde, nationale Schutzhundprüfungen oder IPO-Prüfungen, sind die einzigen Arbeitsprüfungen, die für den Internationalen Schönheitschampionstitel anerkannt werden.

Bei Prüfungen nach der IPO (RCI) muss der Hund in der ersten Leistungsstufe mindestens 70 % der Maximalpunktzahl jeder Teildisziplin (Unterordnung, Nasenarbeit und Schutzdienst) erreicht haben.

Bei Schutzhundprüfungen müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: ungeachtet der Leistungsstufe, in der er gemeldet ist, muss der Hund mindestens 70% in der Disziplin A (Nasenarbeit) und B (Unterordnung) und mindestens 80% in der Disziplin C (Schutzdienst) erreicht haben.

C. Gemeinsame Regeln für A und B

Bestehen bei einer Rasse mehrere Varietäten, welche sich untereinander durch das Gewicht, die Farbe, die Haarart usw. unterscheiden, so beschliesst die Generalversammlung der F.C.I., ob für alle Varietäten zusammen nur ein einziges CACIB  oder allenfalls auch mehrere vergeben werden.

In Beanstandungs- oder Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand der F.C.I., nach Konsultation des Ursprungslandes der Rasse und der Standardkommission, endgültig.


IV. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

a)  Wenn die Prüfung, für welche das CACIT ausgeschrieben ist, nach Punkten beurteilt wird und wenn mehrere Hunde die gleiche Punktzahl erlangt haben, so erfolgt die Rangierung nach dem Reglement des nationalen Landes-Championat, in welchem die Prüfung stattfindet.

Falls dieses Reglement diesen Fall nicht vorsieht, so werden die ex-aequo klassierten Hunde einem oder mehreren Ausscheidungswettkämpfenunterzogen, bis einer dieser Hunde eine höhere Bewertung als die anderen erlangt. Wenn dies möglich ist, umfassen die Ausscheidungswettkämpfe die Gesamtheit der Prüfungsübungen, andernfalls erstrecken sie sich nacheinander auf jede Übung gesondert, und zwar in der Reihenfolge des Programmes, und werden abgebrochen, sobald einer der Hunde eine höhere Bewertung als die anderen erreicht hat.

b) Der Vorstand der F.C.I. prüft, ob die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind. Trifft dies zu, wird die Auszeichnung zuerteilt. Im Ablehnungsfall wird die Auszeichnung nicht zuerteilt.

c) Der endgültige Titel « Internationaler Champion » wird durch den Vorstand der F.C.I. erteilt. Mit einigen Mitgliedsländern wurde vereinbart, dass das Generalsekretariat der FCI, auf Antrag des Eigentümers, ohne Konsultierung des zuständigen Landesverbandes, über die Ausstellung des Titels entscheiden kann, vorausgesetzt, dass ihm alle notwendigen Dokumente zugestellt wurden.

d) Die Anwartschaft kann auf Antrag des Eigentümers des Hundes, der das R-CACIB bekommen hat oder auf Antrag des nationalen Dachverbandes, auf den Hund mit dem Reserve-CACIB übertragen werden, wenn eine der folgendenBedingungen erfüllt ist :

1. der Hund, der für das CACIB vorgeschlagen wird, ist bereits Internationaler Schönheitschampion (gemeint ist der vonder FCI bestätigte Titel).

2. für den Hund, der für das CACIB vorgeschlagen wird, besteht keine von der FCI anerkannte Ahnentafel mit den vorgeschriebenen 3 Generationen

3. der Hund, der für das CACIB vorgeschlagen wird, ist zu jung, um das CACIB  zu erhalten (war in der falschen Klasseausgestellt)

4.  die Bedingungen (gemeint ist die geforderte Anzahl CACIB), um den Internationalen Schönheitschampionstitel zu erlangen, wie in den Absätzen I.A. und B erläutert wurde, sind vom Hund, der für das CACIB vorgeschlagen wird, am Tag der Ausstellung erreicht.  Mit anderen Worten bedeutet das für Hunderassen, die nicht einer Arbeitsprüfung unterworfen sind, 4 Anwartschaftsnachweise auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB)  in 3verschieden Ländern unter 3 verschiedenen Richtern in einer Zeitspanne von mindestens einem Jahr und einem Tag oder 2 Anwartschaftsnachweise auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) für Hunderassen, die einer Arbeitsprüfung (Gebrauchshunde- und Jagdprüfung) unterworfen sind in zwei verschiedenen Ländern, unter zwei verschiedenen Richtern in einer Zeitspanne von mindestens einem Jahr und einem Tag.

Die den Ländern und Sektionen gewährten Ausnahmen müssen berücksichtigt werden.

Neuveröffentlichung im Mai 2006

Den vollständigen Text finden Sie unter: http://www.fci.be/reglements.aspx