zucht1

Zuchtregeln Länder A-F

Argentinien

Terranova Club Argentino (gegr. 2012)

Federation Cinologica Argentina


Australien

In Australien gibt es 3 Neufundländer-Klubs:

Newfoundland Club of South Australia Inc.
Newfoundland Club of Victoria Inc.
The Newfoundland Club of NSW Inc.

Australian National Kennel Council Ltd.

Belgien

Die Webseite des NCB (gegr. 2008) ist nicht mehr online

Kennel-Klub Union Royale Cynologique Saint Hubert

Vom Belgischen Neufundländer-Klub gibt es keine Zuchtregeln, jedoch müssen die Anforderungen des Belgischen Kennel Klubs (St. Hubert) erfüllt werden:
HD-Untersuchung ab 18 Monaten HD A bis C erlaubt, C nur mit A oder B. Darüber hinaus Zuchtverbot. DNA-Profil von beiden Eltern Pflicht und von Minimum einem Welpen aus jedem Wurf, um die Elternschaft zu bestätigen (je mehr, desto besser). Jeder untersuchte Welpe bekommt einen Aufdruck auf die Ahnentafel, dass die Eltern bestätigt sind. Das DNA-Profil wird durch eine Speichelprobe ermittelt. Bei Verwendung eines ausländischen Rüden ist ebenfalls DNA notwendig. Regelung von St. Hubert für Hunde, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden: 1 Mal minimum "gut" unter einem belgischen Richter auf einer der beiden jährlich stattfindenden Schauen des St. Hubert. Dort gibt es keine Qualifikationen. Entweder man bekommt das Zertifikat oder man bekommt es nicht.

Canada

Newfoudland Dog Club of Canada (NDCC)

Canadian Kennel Club

Von den Mitgliedern des NDCC wird erwartet, dass sie nach dem Canadischen Standard züchten. Wenn ein Züchter angibt (annonciert), dass er Graue und/oder Braune züchtet, verliert er die Mitgliedschaft im NDCC, jeoch nicht das Recht, seine Hunde im CKC (Canadischen Kennel Club) registrieren zu lassen.
Wenn bei einem Mitglied des NDCC versehentlich ein brauner oder grauer Welpe fällt, so hat dies keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft. Die meisten der Neufundländer-Züchter in Canada sind keine Mitglieder des NDCC. Es gibt Züchter, die ausserhalb des CKC und des Canadischen Rechts züchten und nur ausländische Registrierungen (normalerweise AKC) vornehmen. Es sind keine Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Dänemark

Newfoundlandklubben Danmark

Dansk Kennel Klub

  • HD A bis HD C erlaubt, Röntgenpflicht ab 18 Monaten
  • Bis ED 2 erlaubt, Röntgenpflicht ab 12 Monaten

Die Summe des Inzuchtkoeffizienten beider Elterntiere darf nicht grösser als 3 sein. Herzuntersuchung vorgschrieben.
Zuchtvoraussetzung mindestens 1 x SG auf einer offiziellen Schau.

Deutschland

In Deutschland gibt es zwei VDH-anerkannt Klubs

Verband für das Deutsche Hundewesen

Deutscher Neufundländer Klub e. V. (gegr. 1893)
 
  • HD A und B = jede Kombination erlaubt
  • HD C = ausschliesslich mit HD A oder HD B
  • ab HD D = Zuchtausschluss
  • ED Grenzfall = Grenzfall höchstens mit Grenzfall
  • ED 0 und ED 1 = ED 1 nur mit ED 0
  • ab ED 2 = Zuchtausschluss

HD- und ED-Untersuchung frühestens mit 18 Monaten. Cystinurie Träger ausschließlich mit Cystinurie frei Cystinuriekranke sind ausgeschlossen von der Zucht Herzuntersuchung mittels Farbdoppler vorgeschrieben für Zuchttiere.
Zuchtzulassungsprüfung ab 15 Monaten auf einer speziellen Zuchtzulassungs-Schau von zwei deutschenSpezialzuchtrichtern.
Der erste Deckakt eines Rüden nicht vor dem 18. Lebensmonat, keine Altersbeschränkung nach oben.
Hündin: 1. Belegen nach Vollendung des Alters von 21 Monaten. Die letzte Belegung vor der Vollendung des 8. Lebensjahres. Eine Hündin darf maximal 6 Würfe in ihrem Leben bekommen.

Verein von Neufundländer-Freunden und -Züchtern in Deutschland e. V. (gegr. 1985)

  • HD A und B = jede Kombination erlaubt
  • HD C = ausschliesslich mit HD A oder HD B
  • ab HD D = Zuchtausschluss
  • ED 0 und ED 1 = ED 1 nur mit ED 0 oder Grenzfall
  • ab ED 2 = Zuchtausschluss (ab 1.1.2011, vorher Bestandsschutz: ED 2 nur mit ED 0)

Ausländische Rüden, die nicht ED-ausgewertet sind, dürfen nur mit ED-0 oder Grenzfall verpaart werden.
HD- und ED-Untersuchung frühestens mit 18 Monaten.
Cystinurie Träger ausschließlich mit Cystinurie frei Cystinuriekranke sind ausgeschlossen von der Zucht.
Herzuntersuchung mittels Farbdoppler vorgeschrieben für Zuchttiere.
Mindestens zwei Ausstellungsergebnisse mit Formwertnote „sehr gut“ auf VDH geschützten Ausstellungen. Hunde die nicht mit zwei Formwertnoten „vorzüglich“ zur Zucht zugelassen werden, dürfen nur mit Partnern verpaart werden, die mindestens zwei mal die Bewertung „vorzüglich“ in der Zwischen-, Offenen- oder Championklasse erhalten haben.
Zusätzliche Verhaltensbeurteilung ist erforderlich.
Nachweis des Zahnstatus mittels Zahnkarte erforderlich.
Der erster Deckakt eines Rüden nicht vor dem 18. Lebensmonat, keine Altersbeschränkung nach oben.
Hündinnen: 1. Belegen nach Vollendung des Alters von 21 Monaten, jedoch nicht später als mit 60 Monaten. Die letzte Belegung vor der Vollendung des 8. Lebensjahres

Finnland

Suomen Newfoundlandinkoirayhdistys Ry (gegr. 1952)

  Kennelliitto

Der Finnische Kennel Klub (Suomen Kennelliitto) schreibt keinerlei Gesundheitsuntersuchungen vor und auch der Finnische Neufundländer Klub gibt nur Empfehlungen.
Um auf die Welpenliste des Finnischen Neufundländer-Klubs zu kommen, müssen die Eltern auf HD und ED untersucht sein (egal welches Resultat), Cystinurie Träger x Träger kommen nicht auf die Liste.

Frankreich

Club Francais du Cien Terre-Neuve et du Landseer (CFCTNL-gegr. 1962)

Société Centrale Canine


I - Regeln des Kennel Clubs SCC

1 – Bestätigung der Stammbucheintragung

In Frankreich ist die Bestätigung der Zuchtbucheintragung obligatorisch für alle Rassen, um Welpen zu züchten, die im LOF registriert sind, d. h. eine Geburtsurkunde haben (zukünftiger Stammbaum). In France, the confirmation of stud-book entry is mandatory for all breeds to breed puppies registered in the LOF (Book of French Origins), that is to say having a birth certificate (future pedigree). Diese Prüfung wird von einem französischen Richter (SCC) im Rahmen einer Hundeausstellung durchgeführt.
Der Richter prüft:
die Hunde-Identifikationsnummer ("Mikrochip"): In Frankreich müssen ALLE Hunde in einer nationalen Kennzeichnung für Haustiere (I-CAD) identifiziert und registriert werden.
das Alter des Hundes, das Mindestalter für diese Untersuchung beträgt 15 Monate für Neufundländer.
dass der Hund den Merkmalen des Standards entspricht und keine Defekte (z. B. Monorchismus, Kieferanomalie, Knurren oder Ängstlichkeit usw.) oder einen Mangel an Typ aufweist.
Wenn der Hund als angemessen beurteilt wird, unterschreibt der Richter die Geburtsurkunde und der Besitzer sendet sie an den SCC, der den endgültigen Stammbaum ausstellt. Nur Welpen, deren Eltern beide LOF registriert und bestätigt wurden, können Stammbäume erhalten.
Bei importierten Hunden müssen sie aus Eltern stammen, die im Herkunftsbuch ihres Landes eingetragen sind und die Bestätigung des Zuchtbucheintrags haben, bevor sie in der Zucht eingesetzt werden können.
Sonderfall: Die Registrierung eines Hundes in der LOF (ohne Stammbaum). Für Neufundländer bleibt das Register offen und ein Qualitätshund, der von nicht identifizierten Eltern geboren wurde, kann bei der LOF registriert werden und einen Stammbaum ohne Angabe der Genealogie erhalten. Zuvor muss er frei oder auf einem akzeptablen Niveau für die am häufigsten nachgewiesene genetische Erkrankung in der Rasse (maximales HD C) sein, den Natural Ability Test (TAN) erfolgreich bestanden, einen sehr gut oder vorzüglich auf einer Ausstellung erhalten haben.

2 – Der Zwingername

Es ist nicht obligatorisch, einen Zwingernamen zu haben, um Welpen zu züchten, die in der LOF registriert sind.

3 - Die Paarung und/oder künstliche Befruchtung

Die künstliche Befruchtung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden, wenn Rüde und Hündin nicht demselben Besitzer gehören. Die Paarung (bzw. die künstliche Befruchtung) ist Gegenstand einer Erklärung gegenüber dem SCC für die Eröffnung der Akte 2 Monate nach der Paarung.

4 - Anzeige der Geburt

Innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt muss der Züchter dem SCC die Anzahl der männlichen und weiblichen Welpen mitteilen.

5 - Wurfregistrierung

Bei der ersten Impfung der Welpen setzt der Tierarzt auch die elektronische Identifizierung ("Micro Chip"). Der Züchter muss dem SCC den Wurf melden: Der Name der Welpen muss mit einem Buchstaben beginnen, der für alle Zuchtstätten Frankreichs verbindlich ist: zum Beispiel N für 2017, O für 2018, etc. Zur gleichen Zeit müssen Welpen bei I-DAC mit ihrem Namen und dem Namen ihres Besitzers registriert werden. Die Identifikationsnummer ist die des "Mikrochips"; er wird sein Leben lang dem Hund folgen.

6 - Enge Blutsverwandtschaft oder Inzucht

Seit dem 01.10.2017 verbietet der SCC eine enge Blutsverwandtschaft (oder Inzucht) "Vater-Tochter, Mutter-Sohn und Bruder-Schwester", sofern nicht vom Ausschuss des CFCTNL vor der Paarung beantragt.

7 - Der rechtliche Status des Züchters

Jeder Züchter hat eine Nummer beim SCC.
Es gibt 2 Arten der Zucht: die gelegentliche Zucht (Familie) und die professionelle Zucht.
Familienzucht: maximal ein Wurf pro Jahr und Verkauf von Welpen, die beim LOF registriert sind.
Professionelle Zucht: zwei (oder mehr) Würfe pro Jahr und Verkauf von Welpen, die im LOF registriert sind oder nicht, gelten als professionell (und müssen daher die gleichen Bestimmungen einhalten), der Züchter, der 3 oder 4 Hündinnen hat (und der im Interesse der Rasse arbeitet) und "die Welpenmühle" mit Dutzenden von Züchtern (für einen rein lukrativen Zweck!)
Der professionelle Züchter muss über ein Befähigungszeugnis verfügen, das alle zehn Jahre aktualisiert werden muss, und über Einrichtungen gemäß den Vorschriften (Zwinger, Aufzucht, etc.) mit ziemlich strengen Hygienestandards verfügen.

II - Die Richtlinien des CFCTNL

Die CFCTNL hat Richtlinien und Empfehlungen herausgegeben. Die meisten werden benötigt, um einen Hund in das Auswahlraster zu bringen und in die «CFCTNL-Züchterliste nach den Zuchtrichtlinien». Aber ihre Anwendung ist nicht zwingend, Welpen zu züchten, die in der LOF registriert sind, das heißt, ohne Garantie
Die CFCTNL weist darauf hin, dass jeder für die Zucht vorgesehene Hund genetisch identifiziert wird (DNA). Diese Identifikation ist zwingend erforderlich, um die Auswahl (ab Level 2) und zur Registrierung von Titeln (National, Junior, Veteran und Breed Club) zu erhalten.

Der zukünftige Vater bzw. Mutter muss auf Hüftgelenks- und Ellenbogendysplasie getestet worden sein. Röntgenaufnahmen können nicht vor dem 15. Lebensmonat durchgeführt werden. Sie werden nach einem genauen Protokoll unter Anästhesie durchgeführt und von einem offiziellen Auswerter gelesen. Ein Hund mit einer HD C kann nur mit HD A oder HD B verpaart werden. Über HD C hinaus ist die Zucht verboten.
Bei Ellbogen kann ein Hund mit ED 2 oder ED 3 nur mit einem Hund mit ED 0 oder ED SL verpaart werden.
Beide Partner müssen bzgl. Herz getestet worden sein. Doppler-Ultraschalluntersuchungen können nicht vor dem 15. Lebensmonat durchgeführt werden. Sie erfolgen nach einem genauen Protokoll und werden von einem offiziellen Auswerter gelesen. Aortenstenose und Lungenstenose verdienen besondere Aufmerksamkeit. Ein Hund mit Stenose AS 1oder PS 1 kann mit AS 0 oder PS 0 verpaart werden, sofern die Welpen mittels Echo-Doppler untersucht werden. Über AS 1 oder PS 1 hinaus ist die Reproduktion verboten.
Wenn ein zukünftiger Elternteil Cystinurie trägt, muss der Partnerhund auch genetisch getestet werden, um festzustellen, ob er frei oder Träger ist. Es ist verboten, zwei Trägerhunde zu verpaaren. Doppelträgern ist die Zucht verboten.
Die Farben gilt besondere Aufmerksamkeit. Nur schwarze, braune oder weiss-schwarze Neufundländer können die Bestätigung des Zuchtbucheintrags erhalten. Infolgedessen ist es ratsam, die entsprechenden genetischen Tests durchzuführen, um nicht braun und weiss, bzw. graue oder beige Hunde zu produzieren. Darüber hinaus empfiehlt der CFCTNL, nicht in jeder Generation zwei braune Hunde bzw. zwei weiss-schwarze Hunde zu verpaaren. Regelmäßige Vermischung mit einem schwarzen wird dringend empfohlen.
Ein Hündin darf nicht vor dem Alter ovn 18 Monaten und nicht nach dem 8. Lebensjahr belegt werden. Auf zwei aufeinanderfolgende Würfe muss ein Ruhezyklus folgen.
Der Züchter darf einen Welpen nicht vor der 8. Lebenswoche abgeben. Der CFCTNL empfiehlt jedoch frühestens in der 10. Woche.

Auswahlraster für Neufundländer (vom SCC genehmigt am 21.02.2012; aktualisiert und ab 1.01.2017 gültig):

Das Auswahlraster ist ein guter Indikator für den Wert eines Hundes für Schönheit und Fortpflanzung (siehe Elite A und B). Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass nicht alle Qualitätshunde aufgeführt sind und dass die Liste ausgewählter Hunde nicht komplett ist, da viele Hunde aus verschiedensten Gründen können nicht auf Ausstellungen kommen Um im Selektionsraster voranzukommen, muss ein Neufundländer den Natural-Ability-Test (TAN) bestehen, der aus 3 Tests besteht: einem Charaktertest, ein Bewegungstest und ein Wasser- oder Eigenschafts-Arbeitstest. Das Mindestalter beträgt 10 Monate.

Die Auswahl:
1 Punkt: Hund mit Stammbucheintragung.
2 Punkte: Bestätigung des Stammbucheintrages + TAN + vorzüglich auf der Ausstellung + HD A, B oder C + DNA registriert beim SCC.
3 Punkte: Bestätigung des Stammbucheintrages + TAN + 2 x vorzüglich auf einer Spezial, Regional, National oder Französischen championship show oder sehr gut bei der Wasserprüfung oder 3. Grad Wasserprüfung (ab 18 Monaten) + HD A, B oder C + ED 0, SL oder 1 + AS 0 oder AS 1 + DNA registriert beim SCC.
4 Punkte oder "empfohlener Hund": Bestätigung des Stammbucheintrages + TAN + 3 x vorzüglich auf einer Spezial, Regional, National or Französischen championship show von 2 verschiedenen Richtern (1 vorzüglich auf einer National show ist notwendig) + HD A oder B + ED 0, SL oder 1 + AS 0 oder AS 1 + DNA registriert beim SCC.
5 Punkte: ELITE B ist ein Hund mit Bestätigung des Stammbucheintrages und DNA registriert beim SCC, der folgende Nachkommen hat:
- für Rüden: 3 Nachkommen mit 3 Punkten bewertet mit mindestens zwei verschiedenen Hündinnen
- für Hündinnen: 3 Nachkommen mit 3 Punkten bewertet aus mindestens 2 Würfen
6 Punkte : ELITE A ist ein "empfohlener Hund", DNA registriert beim SCChe SCC, der folgende Nachkommen hat:
- für Rüden: 3 Nachkommen mit 3 Punkten bewertet mit mindestens zwei verschiedenen Hündinnen
- für Hündinnen: 3 Nachkommen mit 3 Punkten bewertet aus mindestens 2 Würfen